Elf Umweltverbände bündeln ihr Vorgehen gegen Grundschleppnetze in Meeresschutzgebieten
Natur und Umwelt ·
Elf Umweltverbände haben sich am 6. Juli 2026 in Brüssel zur MPA Legal Coalition zusammengeschlossen. Sie klagen nicht gemeinsam, sondern fordern die EU-Kommission auf, gegen sechs Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und unterstützen Klagen einzelner Mitglieder vor nationalen Gerichten. In den Niederlanden und in Frankreich haben solche Verfahren 2026 bereits Urteile gebracht.
Elf Umweltverbände, darunter der BUND und die Deutsche Umwelthilfe, haben sich am 6. Juli 2026 zur MPA Legal Coalition zusammengeschlossen. Eine gemeinsame Klage gibt es nicht.
Das Bündnis fordert die EU-Kommission auf, Vertragsverletzungsverfahren gegen sechs Mitgliedstaaten einzuleiten, und unterstützt Klagen einzelner Mitglieder vor nationalen Gerichten. Grundlage sind zwei Beschwerden von 2025; danach wird in 85 Prozent der deutschen und 77 Prozent der französischen Natura-2000-Gebiete im Meer mit Grundschleppnetzen gefischt — Natura 2000 ist das Schutzgebietsnetz der EU.
Bis Juli 2026 hatte die Kommission nicht reagiert. Vor nationalen Gerichten hatten Mitglieder Erfolg: Das Bezirksgericht Den Haag befand am 11. Mai 2026, die pauschale Freistellung der Grundschleppnetzfischerei in der niederländischen Doggerbank verstoße gegen EU-Naturschutzrecht; seither sind Genehmigung und Verträglichkeitsprüfung nötig. Das Verwaltungsgericht Rouen verpflichtete am 12. Juni den Präfekten, im Gebiet Bancs des Flandres binnen neun Monaten zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Der Streit dreht sich um einen Widerspruch: In Gebieten, die als Meeresschutzgebiete ausgewiesen sind, wird weiter mit Grundschleppnetzen gefischt, also mit Netzen, die über den Meeresboden gezogen werden. Nach Daten der EU-Kommission, die das Bündnis anführt, gelten 79 Prozent des küstennahen Meeresbodens als physisch gestört. Neu ist nicht die Kritik, sondern dass elf Verbände ihre Belege und ihr Vorgehen nun abstimmen.
Ein Verbot hat bisher kein Gericht ausgesprochen. Den Haag verlangt Genehmigung und Prüfung, Rouen zusätzliche Maßnahmen; ob die Urteile rechtskräftig sind, ist nicht belegt. Auf EU-Ebene liegen bislang nur Beschwerden vor. Ob daraus ein Vertragsverletzungsverfahren wird, entscheidet allein die Kommission.