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Die Schweiz beschließt ein Verbot für Einfuhr und Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen

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Das Schweizer Parlament hat am 2. Oktober 2026 beschlossen, Einfuhr, Durchfuhr und Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen gesetzlich zu verbieten. Läden und Onlinehändler müssen künftig nachweisen, dass ihr Pelz nicht aus Tierquälerei stammt.

Das Schweizer Parlament hat am 2. Oktober 2026 in der Schlussabstimmung eine Änderung des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Einfuhr, Durchfuhr und Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen werden damit verboten. Im Nationalrat stimmten 139 Abgeordnete dafür, 52 dagegen, 5 enthielten sich. Der Ständerat hatte die Vorlage am 15. September 2026 mit 43 zu 1 Stimme angenommen.

Was als tierquälerisch gilt, richtet sich nach den Tierwohl-Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Welche Pelze zulässig sind, zertifiziert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), nicht die Pelzbranche. Läden und Onlinehändler müssen nachweisen, dass ihr Pelz nicht tierquälerisch gewonnen wurde. Illegal vermarkteter Pelz kann beschlagnahmt werden.

Es gibt Ausnahmen: Pelz für den eigenen Gebrauch auf Reisen bleibt erlaubt. Erbstücke dürfen eingeführt, aber nicht verkauft werden.

Ein Importverbot gilt in der Schweiz schon seit dem 1. Juli 2025, allerdings nur als Verordnung und mit Übergangsfristen. Das Gesetz verankert dieses Verbot nun dauerhaft und erweitert es auf den Handel im Inland.

Die Gesetzesänderung ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative. So heißt eine Gesetzesänderung, die das Parlament einer Volksinitiative gegenüberstellt. Das Initiativkomitee hat angekündigt, die Initiative zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag griffig ist.

Einordnung

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Zuerst läuft die Referendumsfrist, in der eine Volksabstimmung darüber verlangt werden kann; danach legt der Bundesrat fest, ab wann es gilt. Dazu kommen mehrjährige Übergangsfristen.

Ein generelles Pelzverbot ist es nicht: Pelz, der nachweislich nicht aus Qualhaltung stammt, bleibt erlaubt, und Pelz aus Schweizer Jagd ist nicht erfasst. Die Schweiz ist auch nicht das erste Land mit einer solchen Regel; Israel hat den Pelzverkauf schon 2021 weitgehend verboten. Über die Schlussabstimmung haben vor allem Tierschutzorganisationen berichtet.

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