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Ungarns Parlament streicht die Anti-LGBTQ-Passagen aus dem Kinderschutzgesetz

Gesellschaft ·

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Bild aus der Folge, mit KI erzeugt

Das ungarische Parlament hat am 13. Oktober 2026 mit 139 zu 51 Stimmen die Passagen aus dem Kinderschutzgesetz von 2021 gestrichen, die es verboten, Minderjährigen Darstellungen von Homosexualität und Geschlechtsangleichung zugänglich zu machen. Bücher mit LGBTQ-Inhalten müssen im Handel damit nicht mehr verschweißt verkauft werden.

Das ungarische Parlament hat am Dienstag, 13. Oktober 2026, das Kinderschutzgesetz von 2021 geändert. Mit 139 zu 51 Stimmen strichen die Abgeordneten die Passagen, nach denen Minderjährigen keine Inhalte zugänglich gemacht werden durften, die Homosexualität oder Geschlechtsangleichung „fördern“ oder „darstellen“. Das betraf etwa Filme, Fernsehen, Bücher und Werbung. Bisher mussten Bücher mit LGBTQ-Inhalten im Handel verschweißt verkauft werden. Auch diese Pflicht fällt weg.

An die Stelle der gestrichenen Passagen tritt eine allgemeine Regel: Verboten sein sollen Inhalte, die die körperliche, geistige, seelische oder moralische Entwicklung von Kindern „ernsthaft beeinträchtigen“ können. Nach Angaben der Regierung gilt das unabhängig von sexueller Orientierung.

Eingebracht hat den Entwurf die Regierung von Ministerpräsident Péter Magyar am 14. September 2026. Seine Partei Tisza hat seit der Wahl im April 2026 eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Fidesz und Mi Hazánk stimmten dagegen. Fidesz warf der Regierung vor, das Gesetz auf Druck der EU zu entschärfen.

Den rechtlichen Hintergrund bildet ein Urteil des Gerichtshofs der EU vom 21. April 2026. In der Rechtssache C-769/22, Kommission gegen Ungarn, entschied das Gericht, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt, unter anderem gegen das Diskriminierungsverbot der Grundrechtecharta und gegen die Werte nach Artikel 2 des EU-Vertrags. Der Dachverband der ungarischen LGBTQ-Organisationen und die Organisation Human Rights Watch begrüßen die Änderung.

Einordnung

Die Änderung betrifft das Kinderschutzgesetz, nicht alle Regeln, die LGBTQ-Menschen in Ungarn benachteiligen. Ob auch das Pride-Verbot von 2025 und die Verfassungsänderung vom April 2025 fallen, ist offen. Laut Human Rights Watch bleibt etwa Paragraf 5/A des Familienschutzgesetzes unberührt, das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare soll erst noch geändert werden. Auch der Dachverband der ungarischen LGBTQ-Organisationen sagt, dass weitere benachteiligende Regeln bleiben.

Die neue Regel ist allgemein gefasst, Kritiker halten sie für unbestimmt. Eine vollständige Gleichstellung bedeutet sie nicht. Das Abstimmungsergebnis 139 zu 51 meldete die Nachrichtenagentur dpa.

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